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Sektion Bayerland des Deutschen Alpenvereins e.V.
Richtlinien für die Unterstützung von Auslandsbergfahrten
Stand 31.01.2005
1.
Die Sektion Bayerland unterstützt Auslandsbergfahrten, da das Bergsteigen
nicht nur in den europäischen Alpen, sondern auch in den Bergen der Welt
ihrer Zielsetzung entspricht.
2.
Im Zusammenhang mit der unter 1. genannten Aufgabe unterstützt die
Sektion Bayerland Auslandsbergfahrten im Sinne dieser Richtlinien finan-
ziell.
3.
Als unterstützungs- und förderungswürdige Auslandsbergfahrten im Sinne
dieser Richtlinien gelten alpinistisch interessante Erstbesteigungen, Erstbe-
gehungen oder auch Wiederholungen extremer Touren sowie sportkletter-
technische Erschließungstätigkeit. Bei Fahrten, deren Teilnehmer aus-
nahmslos unter 27 Jahre alt sind, kann auch eine bergsteigerisch und berg-
sportlich anspruchsvolle Ro ute gefördert werden, ohne dass das Kriterium
der Erstersteigung oder des Neuanstiegs erfüllt wird.
4.
Grundsätzlich gelten für die Unterstützung von Auslandsbergfahrten fol-
gende Kriterien:
die Bergfahrt muss den Bestimmungen der Zielländer entsprechen;
nicht unterstützt werden Fahrten, die allein in der Verantwortung von
kommerziellen Unternehmungen organisiert und bergsteigerisch geleitet
werden;
die Teilnehmer müssen sich über die sozialen, ökologischen und kultu-
rellen Gegebenheiten des Gastlandes informieren und diese beachten;
die medizinische Betreuung ist zu gewährleisten;
ein ausreichender Versicherungsschutz ist vorzuweisen. Die Sektion
kann hier beraten und ggf. eine Versicherungspolice für eine Reisege-
päck-, Reiseunfall-, Bergungs- oder Reisekrankenversicherung vermit-
teln;
die Teilnehmer verpflichten sich, Müll soweit wie möglich zu vermei-
den, Restmüll fachgerecht zu entsorgen bzw. ggf. nach Deutschland zu-
rückzubringen;
die Teilnehmer richten ihr H andeln nach dem UIAA-Ethik-Code, der
Kathmandu-Deklaration sowie der Tirol Deklaration aus. Diese werden
auf Wunsch zugeschickt.